ILE-Region Altmühlland A6: Gemeinde Buch

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dombühl
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
ILE-Region Altmühlland A6

Die ILE-Region Altmühlland A6 setzt sich aus den zehn mittelfränkischen Kommunen Arberg, Aurach, Bechhofen an der Heide, Burgoberbach, Burk, Dentlein am Forst, Dombühl, Herrieden, Leutershausen und Wieseth zusammen und ist seit 2021 als Zweckverband organisiert.

Die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) ist ein zentrales Instrument, um die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern. Nach dem Motto `Gemeinsam sind wir stärker´ sollen Herausforderungen und Probleme des ländlichen Raums gemeinschaftlich und über Gemeindegrenzen hinweg bearbeitet werden. 

Informationen zu AltmühlLand A6 finden Sie hier.

Regionalbudget 2024 
Erneut Ideen für Kleinprojekte gesucht - Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte (PDF-Datei)
Die ILE-Region Altmühlland A6 wird auch im Jahr 2024 das Förderprogramm "Regionalbudget" umsetzen. Die ILE-Region Altmühlland A6 ruft daher alle Interessierten zur Einreichung Ihrer (Klein-) Projektideen auf. Die Kleinprojekte werden mit einem Fördersatz von bis zu 80% der Nettokosten bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Die Projektsumme darf maximal 20.000 Euro (netto) betragen, die minimale Projektsumme muss bei 625 Euro (netto) liegen. Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen.

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Zulässig sind die verschiedensten Kleinprojekte, sofern sie zur Weiterentwicklung der Region beitragen, den Zielen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes sowie der Förderrichtlinie der Region entsprechen. Mehr Informationen zu den Anforderungen an ein Kleinprojekt erhalten Sie hier.

Die Antragsunterlagen ("Antragstellung Kleinprojektträger") finden Sie auf der Internetseite des StMELF.

Eine Antragstellung ist bis zum 31.12.2023 möglich!