Saisonstart Naturerlebnisbad - Informationen
icon.crdate01.06.2021
Saisonstart Naturerlebnisbad - Informationen
Besucherregistrierung (PDF-Datei)
Ergänzung der Haus- und Badeordnung (PDF-Datei)
Haus- und Badeordnung (PDF-Datei)
Informationen zur Öffnung des Naturerlebnisbades
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Badegäste,
wie über die Tagespresse und die Homepage der Gemeinde bekannt gegeben, hat die Badesaison 2021 in unserem Naturerlebnisbad am 3. Juni 2021 begonnen. Es ist leider wieder keine Saison unter normalen Vorzeichen - sondern die zweite Saison unter Corona-Bedingungen.
Daher ist es erforderlich, sich auf diese Situation einzustellen und entsprechende Regelungen zu treffen, um der Gefahr von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus vorzubeugen.
Grundlagen für die nachfolgenden Regelungen für den Badebetrieb sind der DGfdB Fachbericht „Pandemieplan Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen und das Rahmenkonzept zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Freibädern sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege vom 19. Mai 2021)
Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Wichtig zu wissen ist, dass Viren wie z.B. die Grippe- oder Coronaviren nach aktuellem Kenntnisstand nicht über das Badewasser übertragen werden können.
Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren besteht in Abstand halten und einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene.
Allgemeine Hygieneregeln – FFP2-Maskenpflicht – Abstand halten!
Es sind die allgemein bekannten Hygieneregeln und ein Abstand von 1,50 m einzuhalten.
Auf dem gesamten Gelände besteht FFP2-Maskenpflicht (siehe weiterführende Ausführungen im Anhang „Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln – Maskenpflicht“); ausgenommen sind die eigene Liegefläche, der Weg zum Becken und das Schwimmen.
Begrenzung der Besucherzahl
Wie im vergangenen Jahr muss die maximale Besucherzahl, die sich gleichzeitig im Freibadgelände aufhält, auf 200 Badegäste beschränkt werden.
Die Begrenzung der Besucher wird, insbesondere an Tagen, an denen mit einer großen Besucherzahl gerechnet werden muss, mittels Ausgabe von Chips geregelt. Die Chips müssen beim Verlassen des Bades in das hierfür vorgesehene Behältnis gelegt werden.
Vorherige Terminbuchung - Registrierung der Besucher
Eine Vorabregistrierung in elektronischer Form ist nicht möglich. Die Terminvergabe erfolgt vor dem Einlass an der Tageskasse.
Das Formular für die Registrierung kann auf der Homepage der Gemeinde (www.dombuehl.de) heruntergeladen werden. Wir bitten, das Formular vor dem Freibadbesuch auszufüllen und beim Eintritt in das Bad abzugeben. Formulare liegen zudem am Eingang zum Bad aus oder können im Bürgerbüro mitgenommen werden. Ein Exemplar ist auch in diesem Amtsblatt abgedruckt. Für die mehrfache Nutzung einfach entsprechend kopieren!
Anhang
Auszug aus der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege vom 19. Mai 2021
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
Maskenpflicht
Gäste ab dem 15. Geburtstag haben eine FFP2-Maske und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Dienstleister eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
Von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind nur ausgenommen:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
- Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält.
Mindestabstand:
Der Aufforderung, dass zwischen allen Gästen, für die die Kontaktbeschränkungen gelten, ein Mindestabstand von 1,5 m jederzeit einzuhalten ist, ist nachzukommen.
Ausgeschlossen vom Besuch der Einrichtung und von der Nutzung der Dienstleistungen sind:
Personen mit aktuell nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme
(z. B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).