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Unter der Voraussetzung, dass der Bericht sich auf Notizen, Berichte, Aussagen, Meinungen oder Ratschläge vom Auftraggeber und/oder von Dritten (die im Bericht angegeben werden) bezieht oder darauf beruht [...] Auftraggeber und von den vorgenannten Dritten getätigten Notizen, Berichte, Aussagen, Meinungen oder Ratschläge ausdrücklich nicht zu Eigen. 7.) Bestimmte Informationen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt [mehr]
Unter der Voraussetzung, dass der Bericht sich auf Notizen, Berichte, Aussagen, Meinungen oder Ratschläge vom Auftraggeber und/oder von Dritten (die im Bericht angegeben werden) bezieht oder darauf beruht [...] Auftraggeber und von den vorgenannten Dritten getätigten Notizen, Berichte, Aussagen, Meinungen oder Ratschläge ausdrücklich nicht zu Eigen. 7.) Bestimmte Informationen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt [mehr]
streng geschützte Tierarten kommen, insbesondere bei Vögeln. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Ansbach hat deshalb die Erstellung eines Fachgutachtens gefordert. Aufgrund der geringen Fläche [...] zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Ich bitte deshalb um Weiterleitung dieser Stellungnahme an das Landratsamt Ansbach. Flachslanden, den 26.09.2018 Ulrich Meßlinger, Diplom-Biologe Wohngebiet Zimmerplatz, [mehr]
9. Verschiedenes Verbesserungsbeiträge Neubau der Kläranlage am Standort Kloster Sulz Die zweite Rate der Verbesserungsbeiträge „Neubau Kläranlage mit Druckleitung“ war am 30.06.2020 zur Zahlung fällig [mehr]
(DSchG) hingewiesen. Bei Auffindung von Bodendenkmälern ist die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, Tel. 0981/468 – 4100 bzw. die zuständige Zweigstelle [mehr]
(DSchG) hingewiesen. Bei Auffindung von Bodendenkmälern ist die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, Tel. 0981/468 – 4100 bzw. die zuständige Zweigstelle [mehr]
(DSchG) hingewiesen. Bei Auffindung von Bodendenkmälern ist die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, Tel. 0981/468 – 4100 bzw. die zuständige Zweigstelle [mehr]
bisher nicht bekannt. Bei Auffindung von Bodendenkmälern ist die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ansbach bzw. die zuständige Zweigstelle des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zu verständigen [mehr]
etc.) ist gemäß Art. 8 Abs. 1 und 2 des BayDSchG unverzüglich die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ansbach, Crailsheim-Str. 1, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/468-4100 bzw. die zuständige Zweigstelle [mehr]
etc.) ist gemäß Art. 8 Abs. 1 und 2 des BayDSchG unverzüglich die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ansbach, Crailsheim-Str. 1, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/468-4100 bzw. die zuständige Zweigstelle [mehr]