der Marktgemeinde Dombühl
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
- Gewerbesteuer 340 v. H.
- Grundsteuer A 325 v. H. (alt 495 v. H.)
- Grundsteuer B 290 v. H. (alt 495 v. H.)
Zu den Realsteuern werden in Deutschland nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer gezählt. Den Charakter der Realsteuern haben sie, da Grund und Boden bzw. Gewerbe unabhängig vom jeweils subjektiven Ertrag besteuert werden.
Herstellungsbeiträge
Kanal seit 1.01.2014 neue Beitragssätze
- pro m² Grundstücksfläche - 1,18 €
- pro m² Geschossfläche - 7,61 €
Wasser
- pro m² Grundstücksfläche - 0,26 € zzgl. 7 % MWSt
- pro m² Geschossfläche - 1,76 € zzgl. 7 % MWSt
Kanaleinleitungsgebühren
Neue Einleitungsgebühren seit 23.11.2020
- Abwassergebühr - 3,55 € / m³
Wasserpreis
seit 23.11.2020
- Verbrauchsgebühr - 2,14 € / m³