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Winter in Kloster Sulz
Kirche St. Veit im Winter
Winter Dombühl
Winter Birken
Steuern, Gebühren und Beiträge

der Marktgemeinde Dombühl

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

  • Gewerbesteuer  340 v. H.
  • Grundsteuer A    325 v. H.  (alt 495 v. H.)
  • Grundsteuer B    290 v. H.  (alt 495 v. H.)

Zu den Realsteuern werden in Deutschland nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer gezählt. Den Charakter der Realsteuern haben sie, da Grund und Boden bzw. Gewerbe unabhängig vom jeweils subjektiven Ertrag besteuert werden.

Herstellungsbeiträge

Kanal seit 1.01.2014 neue Beitragssätze

  • pro m² Grundstücksfläche - 1,18 €
  • pro m² Geschossfläche - 7,61 €

Wasser

  • pro m² Grundstücksfläche - 0,26 € zzgl. 7 % MWSt
  • pro m² Geschossfläche - 1,76 € zzgl. 7 % MWSt

Kanaleinleitungsgebühren

Neue Einleitungsgebühren seit 23.11.2020

  • Abwassergebühr - 3,55 € / m³

Wasserpreis

seit 23.11.2020

  • Verbrauchsgebühr - 2,14 € / m³