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Kloster Sulz
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Sommer 2
Sommer 1
Steuern, Gebühren und Beiträge

der Marktgemeinde Dombühl

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

  • Gewerbesteuer  340 v. H.
  • Grundsteuer A    325 v. H.  (alt 495 v. H.)
  • Grundsteuer B    290 v. H.  (alt 495 v. H.)

Zu den Realsteuern werden in Deutschland nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer gezählt. Den Charakter der Realsteuern haben sie, da Grund und Boden bzw. Gewerbe unabhängig vom jeweils subjektiven Ertrag besteuert werden.

Herstellungsbeiträge

Kanal seit 1.01.2014 neue Beitragssätze

  • pro m² Grundstücksfläche - 1,18 €
  • pro m² Geschossfläche - 7,61 €

Wasser

  • pro m² Grundstücksfläche - 0,26 € zzgl. 7 % MWSt
  • pro m² Geschossfläche - 1,76 € zzgl. 7 % MWSt

Kanaleinleitungsgebühren

Neue Einleitungsgebühren seit 23.11.2020

  • Abwassergebühr - 3,55 € / m³

Wasserpreis

seit 23.11.2020

  • Verbrauchsgebühr - 2,14 € / m³